KOSTEN

Guter Rat ist nicht umsonst.

Die Rechtsanwaltskosten sind gesetzlich geregelt. Die Höhe bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt von dem sogenannten Gegenstandswert ab. Für das Familienrecht bestimmt das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) den Gegenstandwert. Gern klären wir Sie über die Kosten auf.  
 
Wenn Sie zunächst nur eine anwaltliche Erstberatung benötigen, so beträgt die Gebühr für ein erstes, etwa einstündiges Beratungsgespräch bis zu 190,00 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer.  

Darüberhinausgehende Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Umfang der weiteren anwaltlichen Tätigkeit. 


Wenn Sie Leistungen des Jobcenters erhalten, können wir eine angemessene Ratenzahlungs-vereinbarung treffen. Haben Sie daher keine scheu und sprechen Sie uns darauf an! 
 
Bei einer Abrechnung nach Stunden wird das Stundenhonorar zwischen uns gesondert vereinbart und schriftlich fixiert.

Kommt ein Mandatsverhältnis zwischen uns zustande,  bin ich bevollmächtigt, Sie gegenüber den Gerichten, Behörden und der Gegenseite zu vertreten. Nach dem Umfang meiner Tätigkeit  richten sich entsprechend auch die Rechtsanwaltskosten. Sie sind von dem jeweiligen Gegenstandwert abhängig. Die Höhe des Gegenstandwertes, z.B. für eine Scheidung, für die Geltendmachung des Unterhalts oder Regelung des Sorgerecht bestimmt das FamGKG.
Mit der Erteilung Ihres Auftrages berechne ich zunächst einen Kostenvorschuss. Im Laufe des Verfahrens erstelle ich auf Wunsch Kostenzwischenrechnungen, um Ihnen einen Überblick über die Kosten zu verschaffen. Vorteil ist dabei, dass Sie auf diese Weise nicht mit der Zahlung des Gesamtbetrages am Ende des Verfahrens belastet werden.

Auch wenn Sie glauben, dass Sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, gibt es Mittel und Wege, um Ihre Interessen dennoch ordnungsgemäß zu vertreten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten des gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, prüfen wir, ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden kann. Dazu werde ich Sie gern beraten und ggf. einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.

Weitere Informationen über Rechtsanwaltskosten erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer